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Volltext
Wohnungseigentumsgesetz
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht
WEG
in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Januar 2021 (BGBl. I S. 34)
§ 1 Begriffsbestimmungen
§ 2 Arten der Begründung
§ 3 Vertragliche Einräumung von Sondereigentum
§ 4 Formvorschriften
§ 5 Gegenstand und Inhalt des Sondereigentums
§ 6 Unselbständigkeit des Sondereigentums
§ 7 Grundbuchvorschriften
§ 8 Teilung durch den Eigentümer
§ 9 Schließung der Wohnungsgrundbücher
§ 9a Gemeinschaft der Wohnungseigentümer
§ 9b Vertretung
§ 10 Allgemeine Grundsätze
§ 11 Aufhebung der Gemeinschaft
§ 12 Veräußerungsbeschränkung
§ 13 Rechte des Wohnungseigentümers aus dem Sondereigentum
§ 14 Pflichten des Wohnungseigentümers
§ 15 Pflichten Dritter
§ 16 Nutzungen und Kosten
§ 17 Entziehung des Wohnungseigentums
§ 18 Verwaltung und Benutzung
§ 19 Regelung der Verwaltung und Benutzung durch Beschluss
§ 20 Bauliche Veränderungen
§ 21 Nutzungen und Kosten bei baulichen Veränderungen
§ 22 Wiederaufbau
§ 23 Wohnungseigentümerversammlung
§ 24 Einberufung, Vorsitz, Niederschrift
§ 25 Beschlussfassung
§ 26 Bestellung und Abberufung des Verwalters
§ 26a Zertifizierter Verwalter
§ 27 Aufgaben und Befugnisse des Verwalters
§ 28 Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Vermögensbericht
§ 29 Verwaltungsbeirat
§ 30 Wohnungserbbaurecht
§ 31 Begriffsbestimmungen
§ 32 Voraussetzungen der Eintragung
§ 33 Inhalt des Dauerwohnrechts
§ 34 Ansprüche des Eigentümers und der Dauerwohnberechtigten
§ 35 Veräußerungsbeschränkung
§ 36 Heimfallanspruch
§ 37 Vermietung
§ 38 Eintritt in das Rechtsverhältnis
§ 39 Zwangsversteigerung
§ 40 Haftung des Entgelts
§ 41 Besondere Vorschriften für langfristige Dauerwohnrechte
§ 42 Belastung eines Erbbaurechts
§ 43 Zuständigkeit
§ 44 Beschlussklagen
§ 45 Fristen der Anfechtungsklage
§ 46 Veräußerung ohne erforderliche Zustimmung
§ 47 Auslegung von Altvereinbarungen
§ 48 Übergangsvorschriften
§ 49 Überleitung bestehender Rechtsverhältnisse