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Wohnungseigentumsgesetz
Verweise
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§ 2
Arten der Begründung
WEG
Wohnungseigentumsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Januar 2021 (BGBl. I S. 34)
§ 2 Satz 1 WEG
Wohnungseigentum wird durch die vertragliche Einräumung von Sondereigentum (
§ 3
) oder durch Teilung (
§ 8
) begründet.