1.
sie die Voraussetzungen des
§ 2 erfüllt,
2.
ihre Geschäfte den Regeln des
§ 3 und den Anlagegrenzen des
§ 4 entsprechen,
3.
sie keine Unternehmensbeteiligungen an ihrem Mutterunternehmen oder einem Schwesterunternehmen hält,
4.
5.
der Antrag nach
§ 15 Abs. 2 ordnungsgemäß und vollständig gestellt ist.