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Wohnungsunternehmen-Solvabilitätsverordnung
Verweise
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§ 59
Begriffsbestimmung
WuSolvV
Wohnungsunternehmen-Solvabilitätsverordnung vom 6. Dezember 2013 (BGBl. I S. 4238)
§ 59 Satz 1 WuSolvV
1
Ein operationelles Risiko ist die Gefahr von Verlusten, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren und Systemen, von Menschen oder infolge externer Ereignisse eintreten.
§ 59 Satz 2 WuSolvV
2
Diese Definition schließt Rechtsrisiken ein.