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Wohnungsunternehmen-Solvabilitätsverordnung
Verweise
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§ 5
Meldungen zur Eigenkapitalausstattung
WuSolvV
Wohnungsunternehmen-Solvabilitätsverordnung vom 6. Dezember 2013 (BGBl. I S. 4238)
§ 5 Abs. 1 Satz 1 WuSolvV
(1)
1
Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung haben der Deutschen Bundesbank zu den Anforderungen nach
§ 2 Absatz 2 und 4
nach dem Stand zum Ende eines Kalenderjahres (Meldestichtag) Meldungen mit Anlage 2 jeweils bis zum letzten Geschäftstag des auf den Meldestichtag folgenden Kalendervierteljahres einzureichen.
§ 5 Abs. 1 Satz 2 WuSolvV
2
Auf Antrag des Wohnungsunternehmens mit Spareinrichtung kann die Bundesanstalt die Frist nach Satz 1 verlängern.
§ 5 Abs. 2 Satz 1 WuSolvV
(2)
1
Die Meldungen nach Absatz 1 sind im elektronischen Verfahren einzureichen.
§ 5 Abs. 2 Satz 2 WuSolvV
2
Die Deutsche Bundesbank veröffentlicht im Internet die für die elektronische Dateneinreichung zu verwendenden Satzformate und den Einreichungsweg.
§ 5 Abs. 2 Satz 3 WuSolvV
3
Sie leitet die Meldung an die Bundesanstalt weiter.
§ 5 Abs. 3 Satz 1 WuSolvV
(3)
1
Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung haben die zuletzt abgegebene Meldung nach Absatz 1 sowie die Meldungen nach Absatz 1 für die zwei vorangegangenen Kalenderjahre aufzubewahren.
§ 5 Abs. 3 Satz 2 WuSolvV
2
Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung müssen die Marktpreisdaten für die Angaben der Meldung nach Absatz 1 für den letzten Meldestichtag, die Meldestichtage der vergangenen 24 Monate sowie für den laufenden Meldezeitraum vorhalten und der Bundesanstalt oder der Deutschen Bundesbank auf Verlangen zur Verfügung stellen.
§ 5 Abs. 3 Satz 3 WuSolvV
3
Sofern die Gesamtkennziffer nach
§ 2 Absatz 4 Satz 2
den Wert von 8,4 Prozent unterschreitet, haben die Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung die jeweiligen Marktdaten sowie die Berechnungen nach dieser Verordnung zusätzlich für die letzten 30 Handelstage vorzuhalten.
§ 5 Abs. 3 Satz 4 WuSolvV
4
Sowohl die Bundesanstalt als auch die Deutsche Bundesbank können verlangen, dass die Angaben nach den Sätzen 2 und 3 spätestens nach 15 Geschäftstagen eingereicht werden.