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§ 3 Absatz 2 Nummer 7 DesignV
7.
die unverbindliche Erklärung des Anmelders, ob ein Interesse an der Vergabe von Lizenzen besteht.
Verweis auf
§ 3 Absatz 2 Nummer 7 DesignV
von
§ 15 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 DesignV