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§ 172 Absatz 1 Nummer 8 SAG
8.
entgegen
§ 138 Absatz 1
eine dort genannte Behörde nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig informiert oder
§ 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 SAG
1.
einer vollziehbaren Anordnung nach
§ 12 Absatz 3 Satz 1
zuwiderhandelt,
§ 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SAG
2.
entgegen
§ 12 Absatz 4 Satz 1
einen aktualisierten Sanierungsplan nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig übermittelt,
§ 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 SAG
3.
einer vollziehbaren Anordnung nach
§ 12 Absatz 4 Satz 2
zuwiderhandelt,
§ 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 SAG
4.
entgegen
§ 32 Absatz 1
eine Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet,
Verweis auf
§ 172 Absatz 1 Nummer 1 bis 4 und 8 SAG
von
§ 173 Satz 1 SAG