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§ 12 Absatz 4 Satz 2 SAG
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Die Aufsichtsbehörde kann von einem Institut verlangen, seinen Sanierungsplan häufiger zu aktualisieren.
Verweis auf
§ 12 Absatz 4 Satz 2 SAG
von
§ 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 SAG