1.
2.
eine zum Zeitpunkt der Untersagung mit dem Bieter gemeinsam handelnde Person oder
3.
eine Person, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung nach
§ 10 Absatz 3 Satz 1 gemeinsam mit dem Bieter oder einer Person nach Nummer 2 gemeinsam handelt.
1.
2.
eine Person, die zwischen der Veröffentlichung des gescheiterten Angebots nach
§ 10 Absatz 3 Satz 1 und dem Ablauf der Annahmefrist mit dem Bieter gemeinsam handelte, oder
3.
eine Person, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung nach
§ 10 Absatz 3 Satz 1 gemeinsam mit dem Bieter oder einer Person nach Nummer 2 gemeinsam handelt.