Home
Hilfe
!!!
Text zu kurz!
Text verboten!
suche ...
×
§ 93 Absatz 2 BRAO
(2) Die Landesjustizverwaltung hat den Vorstand der Rechtsanwaltskammer vor der Ernennung der Vorsitzenden und der Bestellung des geschäftsleitenden Vorsitzenden zu hören.
Verweis auf
§ 93 Abs. 2 BRAO
von
§ 101 Absatz 3 Satz 2 BRAO