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§ 17 Absatz 3 Satz 3 BMG
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Ist für eine volljährige Person ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt, der den Aufenthalt bestimmen kann, obliegt diesem die An- oder Abmeldung.
Verweis auf
§ 17 Absatz 3 Satz 3 BMG
von
§ 32 Absatz 1 Satz 4 BMG