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§ 1566 Absatz 2 BGB
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Es wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist, wenn die Ehegatten seit drei Jahren getrennt leben.
Fußnote
§ 1566 Abs. 2
: Mit dem GG vereinbar, BVerfGE v. 28.2.1980 I 283 - 1 BvL 136/78 u. a. -
Verweis auf
§ 1566 Abs. 2 BGB
von
§ 1566 Absatz 2 Satz 2 BGB