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§ 32a Absatz 4 BBesG
(4)
1
Zeiten ohne Anspruch auf Dienstbezüge verzögern den Aufstieg in den Stufen um diese Zeiten, soweit in
§ 32b
nicht etwas Anderes bestimmt ist.
2
Die Zeiten sind auf volle Monate abzurunden.
Verweis auf
§ 32a Absatz 4 BBesG
von
§ 32b Absatz 2 Satz 1 BBesG