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§ 7 Absatz 3 BauSparkG
(3) Von einer Sicherung durch Grundpfandrechte kann abgesehen werden, wenn ausreichende anderweitige Sicherheiten gestellt werden (Ersatzsicherheiten).
Verweis auf
§ 7 Absatz 3 BauSparkG
von
§ 13 Satz 1 BausparkV