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§ 7 Absatz 4 Nummer 2 BauSparkG
2.
eine Sicherung wegen der geringen Höhe des Darlehensbetrages nicht erforderlich erscheint.
Verweis auf
§ 7 Absatz 4 Nummer 2 BauSparkG
von
§ 12 Absatz 1 Satz 1 BausparkV