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§ 2 Absatz 8 BausparkV
(8)
1
Bei Anträgen auf eine Genehmigung nach
§ 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 und Absatz 2 Satz 4
, nach
§ 9 Absatz 1 Satz 1 und 2
sowie nach
§ 14 Absatz 1 und 3
des Gesetzes über Bausparkassen hat die Bausparkasse ihrem jeweiligen Antrag in der Regel beizufügen:
1.
aktuelle Simulations- und Prognoseergebnisse sowie
2.
einen Bericht zu den Simulations- und Prognoseergebnissen.
2
Diese müssen den Anforderungen nach den Absätzen 1 bis 7 entsprechen.
Verweis auf
§ 2 Absatz 8 BausparkV
von
§ 6 Absatz 3 Satz 1 BausparkV