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§ 88 Absatz 3 Satz 1 BRAO
(3)
1
Die Beschlüsse der Kammerversammlung werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefaßt.
§ 88 Absatz 3 Satz 2 BRAO
2
Das gleiche gilt für die von der Kammerversammlung vorzunehmenden Wahlen.
Verweis auf
§ 88 Absatz 3 Satz 1 und 2 BRAO
von
§ 2 Absatz 3 Satz 6 COV19FKG