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§ 9 Absatz 2 ZwVwV
(2) Der Verwalter soll nur Verpflichtungen eingehen, die aus bereits vorhandenen Mitteln erfüllt werden können.
Verweis auf
§ 9 Abs. 2 ZwVwV
von
§ 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 ZwVwV