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§ 8b Absatz 2 Nummer 4 HGB
4.
Unterlagen der Rechnungslegung nach den
§§ 325 und 339
sowie Unterlagen nach
§ 341w
, soweit sie bekannt gemacht wurden;
§ 8b Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 HGB
1.
die Daten nach Absatz 2 Nr. 4 bis 8 und die nach
§ 326 Absatz 2
von einer Kleinstkapitalgesellschaft hinterlegten Bilanzen durch den Betreiber des Bundesanzeigers;
Verweis auf
§ 8b Absatz 2 Nummer 4 in Verbindung mit Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 HGB
von
§ 116 Absatz 2 Satz 3 WpHG