Home
Hilfe
!!!
Text zu kurz!
Text verboten!
suche ...
×
§ 58 Absatz 1 Satz 1 BauGB
(1)
1
Geht die Umlegungsstelle von dem Verhältnis der Flächen aus, hat sie von den eingeworfenen Grundstücken unter Anrechnung des Flächenabzugs nach
§ 55 Absatz 2
einen Flächenbeitrag in einem solchen Umfang abzuziehen, dass die Vorteile ausgeglichen werden, die durch die Umlegung erwachsen; dabei bleiben in den Fällen des
§ 57 Satz 4
Halbsatz 2 die Vorteile insoweit unberücksichtigt.
Verweis auf
§ 58 Absatz 1 Satz 1 BauGB
von
§ 128 Absatz 1 Satz 3 BauGB