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§ 33 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 WEG
1.
Art und Umfang der Nutzungen;
§ 33 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 WEG
2.
Instandhaltung und Instandsetzung der dem Dauerwohnrecht unterliegenden Gebäudeteile;
§ 33 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 WEG
3.
die Pflicht des Berechtigten zur Tragung öffentlicher oder privatrechtlicher Lasten des Grundstücks;
§ 33 Absatz 4 Satz 1 Nummer 4 WEG
4.
die Versicherung des Gebäudes und seinen Wiederaufbau im Fall der Zerstörung;
Verweis auf
§ 33 Absatz 4 Nummer 1 bis 4 WEG
von
§ 32 Absatz 3 Satz 1 WEG