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§ 3b RStruktFG
§ 3b Maßnahmen aus den Altmitteln des Restrukturierungsfonds
Die Mittel des Restrukturierungsfonds aus den Beitragsjahren 2011, 2012, 2013 und 2014 können nach Maßgabe von
§ 12j Absatz 1 und 1a und § 17
verwendet werden.
Verweis auf
§ 3b RStruktFG
von
§ 3 Absatz 3 Satz 1 RStruktFG