Home
Hilfe
!!!
Text zu kurz!
Text verboten!
suche ...
×
§ 256 Absatz 6 Satz 2 AktG
2
Ist bei Ablauf der Frist eine Klage auf Feststellung der Nichtigkeit des Jahresabschlusses rechtshängig, so verlängert sich die Frist, bis über die Klage rechtskräftig entschieden ist oder sie sich auf andere Weise endgültig erledigt hat.
Verweis auf
§ 256 Abs. 6 Satz 2 AktG
von
§ 10 Satz 3 PublG