§ 7a Absatz 2 Nummer 3 KWG
3.
die gewählte Vorgehensweise in den Fällen des § 53d Absatz 3 und
§ 7b Absatz 3 Nummer 2 KWG
2.
die gewählte Vorgehensweise in den Fällen des § 53d Absatz 3,