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§ 3 Absatz 1 Satz 2 KredAAG
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Zinszuschüsse berechnen sich auf Jahresbasis nach dem Darlehensbetrag, der der Zinsberechnung der Kreditinstitute zugrunde liegt.
Verweis auf
§ 3 Abs. 1 Satz 2 KredAAG
von
§ 5 Absatz 1 Satz 2 KredAAG