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§ 324 Absatz 3 KAGB
(3)
§ 323 Absatz 2 Satz 1 und 3 sowie Absatz 3
ist entsprechend anzuwenden.
Verweis auf
§ 324 Abs. 3 KAGB
von
§ 323 Absatz 3 Satz 2 KAGB