Home
Hilfe
!!!
Text zu kurz!
Text verboten!
suche ...
×
§ 282 Absatz 3 KAGB
(3)
1
Erfüllt eine AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft, die einen oder mehrere allgemeine offene inländische Spezial-AIF verwaltet, die in
§ 287
genannten Voraussetzungen, sind die §
§ 287
bis 292 anzuwenden.
Fußnote
(+++
§ 282
: Zur Anwendung vgl.
§ 54 Abs. 5
u.
§ 66 Abs. 5
+++)
Verweis auf
§ 282 Abs. 3 KAGB
von
§ 287 Absatz 5 Satz 2 KAGB