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§ 16 Absatz 7 Satz 1 Nummer 2 GwG
2.
auf ein Zahlungskonto, das auf den Namen des Spielers bei einem Verpflichteten nach
§ 2 Absatz 1 Nummer 1 oder 3
eingerichtet worden ist.
Verweis auf
§ 16 Absatz 7 Satz 1 Nummer 2 GwG
von
§ 56 Absatz 1 Satz 1 Nummer 50 GwG