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§ 174 GWB
§ 174 Beteiligte am Beschwerdeverfahren
1
An dem Verfahren vor dem Beschwerdegericht beteiligt sind die an dem Verfahren vor der Vergabekammer Beteiligten.
Fußnote
(+++
§ 174
: Zur Anwendung vgl.
§ 41 Abs. 2
MessbG +++)
Verweis auf
§ 174 GWB
von
§ 174 Satz 2 GWB