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§ 7 Absatz 3 FinaRisikoV
(3) Finanzdienstleistungsinstitute nach
§ 2 Absatz 2 Satz 2
haben ergänzend zu den Finanzinformationen Angaben zu ihrer Eigenmittel-Kosten-Relation sowie ihrer Kapitalquote unter Verwendung des Formulars Meldung der Eigenmittel - EKRQU (Anlage 13a) einzureichen.
Verweis auf
§ 7 Absatz 3 FinaRisikoV
von
§ 3 Absatz 3 Satz 1 FinaRisikoV