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§ 10 Satz 4 Nummer 2 ErbStDV
2.
die Anschriften und die Identifikationsnummern des Erblassers (Schenkers) und des Erwerbers (bei einer Zweckzuwendung die Anschrift und die Identifikationsnummer des mit der Durchführung der Zweckzuwendung Beschwerten),
Verweis auf
§ 10 Satz 4 Nr. 2 ErbStDV
von
§ 10 Satz 6 ErbStDV