§ 13 Absatz 2 Satz 2 BMG
2Während dieser Zeit dürfen die Daten nicht mehr verarbeitet werden.
§ 13 Absatz 2 Satz 3 BMG
3Davon ausgenommen sind Familienname und Vornamen sowie frühere Namen, Geburtsdatum, Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch der Staat, derzeitige und frühere Anschriften, Auszugsdatum sowie Sterbedatum, Sterbeort sowie bei Versterben im Ausland auch der Staat.