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§ 20 Absatz 2 Satz 2 AnfG
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Es ist jedoch weiter auf die Fälle anzuwenden, bei denen die Anfechtbarkeit vor dem 1. Januar 1999 gerichtlich geltend gemacht worden ist.
Verweis auf
§ 20 Abs. 2 Satz 2 AnfG
von
§ 20 Absatz 4 Satz 2 AnfG