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§ 4 Absatz 3 Satz 1 AltZertG
(3)
1
Ein Spitzenverband der in
§ 1 Abs. 2
genannten Anbieter kann als Bevollmächtigter seiner Mitgliedsunternehmen für diese die Anträge nach Absatz 1 stellen.
§ 4 Absatz 3 Satz 2 AltZertG
2
Von der Vorlage der Unterlagen nach
1.
Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 kann abgesehen werden, wenn es sich bei dem Vertrag um einen bereits zertifizierten Mustervertrag nach Absatz 2 handelt;
2.
Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 kann abgesehen werden, wenn der Spitzenverband schriftlich versichert, dass ihm für sein Mitgliedsunternehmen die dort genannte Bescheinigung vorliegt.
Verweis auf
§ 4 Abs. 3 Satz 1 und 2 AltZertG
von
§ 12 Absatz 1 Satz 3 AltZertG