Home
Hilfe
!!!
Text zu kurz!
Text verboten!
suche ...
×
§ 16 Absatz 1 Satz 1 DerivateV
(1)
1
Der Anrechnungsbetrag für das Marktrisiko für Grundformen von Derivaten ist regelmäßig jeweils das Basiswertäquivalent.
Verweis auf
§ 16 Absatz 1 Satz 1 DerivateV
von
§ 19 Absatz 1 Satz 5 Nummer 3 DerivateV