Home
Hilfe
!!!
Text zu kurz!
Text verboten!
suche ...
×
§ 11 Satz 1 Nummer 2 DerivateV
2.
ein einseitiges Prognoseintervall mit einem Wahrscheinlichkeitsniveau in Höhe von 99 Prozent zugrunde zu legen und
§ 11 Satz 1 Nummer 3 DerivateV
3.
ein effektiver historischer Beobachtungszeitraum von mindestens einem Jahr zugrunde zu legen.
§ 11 Satz 3 DerivateV
3
Eine Abweichung von Satz 1 Nummer 2 ist bis zu einem Wahrscheinlichkeitsniveau von 95 Prozent zulässig.
§ 11 Satz 4 DerivateV
4
Bei einer Abweichung von Satz 1 Nummer 1 und 2 ist der Prozentsatz in
§ 7 Absatz 2
entsprechend anzupassen.
Verweis auf
§ 11 Satz 1 Nummer 2 und 3 in Verbindung mit § 11 Satz 3 und 4 DerivateV
von
§ 14 Satz 5 DerivateV