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§ 14 Absatz 6 Satz 2 AltZertG
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Die Änderungen des Artikels 2 Nummer 9 und 10 des Gesetzes vom 24. Juni 2013 (BGBl. I S. 1667) sind erstmals am ersten Tag des 18. auf die Verkündung einer Verordnung im Sinne des
§ 6 Satz 1
folgenden Kalendermonats anzuwenden.
Verweis auf
§ 14 Absatz 6 Satz 2 AltZertG
von
§ 7a Absatz 2 Satz 2 AltZertG