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§ 39 Absatz 1 Satz 2 BWO
2
Sie muss enthalten
1.
den Namen der einreichenden Partei und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese,
2.
den Familiennamen, die Vornamen, den Beruf oder Stand, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Anschrift (Hauptwohnung) der Bewerber.
Verweis auf
§ 39 Abs. 1 Satz 2 BWO
von
§ 43 Absatz 1 Satz 2 BWO