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§ 35 Absatz 7 Satz 2 BtMG
2
Gegen den Widerruf kann die Entscheidung des Gerichts des ersten Rechtszuges herbeigeführt werden.
Verweis auf
§ 35 Abs. 7 Satz 2 BtMG
von
§ 38 Absatz 1 Satz 3 BtMG