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§ 3 Absatz 2 Satz 2 AltZertG
2
Sie legt ein Simulationsverfahren fest, das für einen Altersvorsorgevertrag oder einen Basisrentenvertrag festlegt, in welche Chancen-Risiko-Klasse dieser einzuordnen ist.
§ 3 Absatz 2 Satz 3 AltZertG
3
Auf Antrag eines Anbieters führt sie Berechnungen dieses Verfahrens bezogen auf Tarife eines Altersvorsorge- oder Basisrentenvertrags durch.
Verweis auf
§ 3 Absatz 2 Satz 2 und 3 AltZertG
von
§ 3a Absatz 1 Satz 1 AltZertG