Home
Hilfe
!!!
Text zu kurz!
Text verboten!
suche ...
×
§ 114 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 BRAO
3.
Geldbuße bis zu fünfundzwanzigtausend Euro,
§ 114 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 BRAO
4.
Verbot, auf bestimmten Rechtsgebieten als Vertreter und Beistand für die Dauer von einem Jahr bis zu fünf Jahren tätig zu werden,
§ 114 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 BRAO
5.
Ausschließung aus der Rechtsanwaltschaft.
Verweis auf
§ 114 Abs. 1 Nr. 3 bis 5 BRAO
von
§ 122 Absatz 3 Satz 4 BRAO