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§ 48 Absatz 2 BRAO
(2) Der Rechtsanwalt kann beantragen, die Beiordnung aufzuheben, wenn hierfür wichtige Gründe vorliegen.
Verweis auf
§ 48 Abs. 2 BRAO
von
§ 49 Absatz 2 Satz 1 BRAO