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§ 27 Absatz 1 BRAO
(1) Der Rechtsanwalt muss im Bezirk der Rechtsanwaltskammer, deren Mitglied er ist, eine Kanzlei einrichten und unterhalten.
Verweis auf
§ 27 Abs. 1 BRAO
von
§ 29 Absatz 1 Satz 1 BRAO