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§ 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 BLV
4.
der Ableistung eines Wehr-, Zivil-, Bundesfreiwilligen- oder Entwicklungsdienstes, freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres, anderen Dienstes im Ausland, Internationalen Jugendfreiwilligendienstes, Europäischen Freiwilligendienstes, Freiwilligendienstes "weltwärts" des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung oder Zivilen Friedensdienstes,
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§ 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 BLV
von
§ 33 Absatz 4 Satz 4 BLV