Home
Hilfe
!!!
Text zu kurz!
Text verboten!
suche ...
×
§ 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 BLV
4.
der Ableistung eines Wehr-, Zivil-, Bundesfreiwilligen- oder Entwicklungsdienstes, freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres, anderen Dienstes im Ausland, Internationalen Jugendfreiwilligendienstes, Europäischen Freiwilligendienstes, Freiwilligendienstes "weltwärts" des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung oder Zivilen Friedensdienstes,
Verweis auf
§ 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 BLV
von
§ 33 Absatz 4 Satz 1 BLV