Home
Hilfe
!!!
Text zu kurz!
Text verboten!
suche ...
×
§ 13 Absatz 2 Satz 1 BLV
(2)
1
Der Vorbereitungsdienst kann bis auf ein Jahr verkürzt werden, wenn die für die Laufbahnaufgaben erforderlichen wissenschaftlichen und methodischen Grundkenntnisse durch ein mit einem Bachelor abgeschlossenes Hochschulstudium oder durch einen gleichwertigen Abschluss nachgewiesen werden.
Verweis auf
§ 13 Absatz 2 Satz 1 BLV
von
§ 17 Absatz 2 Satz 1 BLV