Home
Hilfe
!!!
Text zu kurz!
Text verboten!
suche ...
×
§ 2201 BGB
§ 2201 Unwirksamkeit der Ernennung
Die Ernennung des Testamentsvollstreckers ist unwirksam, wenn er zu der Zeit, zu welcher er das Amt anzutreten hat, geschäftsunfähig oder in der Geschäftsfähigkeit beschränkt ist oder nach
§ 1896
zur Besorgung seiner Vermögensangelegenheiten einen Betreuer erhalten hat.
Verweis auf
§ 2201 BGB
von
§ 2225 Satz 1 BGB