Home
Hilfe
!!!
Text zu kurz!
Text verboten!
suche ...
×
§ 1996 Absatz 2 BGB
(2) Der Antrag muss binnen zwei Wochen nach der Beseitigung des Hindernisses und spätestens vor dem Ablauf eines Jahres nach dem Ende der zuerst bestimmten Frist gestellt werden.
Verweis auf
§ 1996 Abs. 2 BGB
von
§ 1997 Satz 1 BGB