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§ 1154 Absatz 3 BGB
(3) Ist die Erteilung des Hypothekenbriefs ausgeschlossen, so finden auf die Abtretung der Forderung die Vorschriften der
§§ 873, 878
entsprechende Anwendung.
Verweis auf
§ 1154 Abs. 3 BGB
von
§ 1187 Satz 3 BGB