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§ 723 Absatz 1 Satz 2 BGB
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Ist eine Zeitdauer bestimmt, so ist die Kündigung vor dem Ablauf der Zeit zulässig, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
Verweis auf
§ 723 Abs. 1 Satz 2 BGB
von
§ 737 Satz 1 BGB